

MUNK
Munk Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Aluminium eloxiert
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- Produktinformation Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Aluminium eloxiert von MUNKEinsatzbereichZugang zu Maschinen und maschin… Mehr
- Erweiterte Produktinformationen Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Aluminium eloxiert von MUNKEinsatzbereichZugang zu Maschinen und maschin… Mehr
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Aluminium eloxiert von MUNK
- Einsatzbereich
- Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen.
- Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt
- Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein.
- Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden
- Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen.
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden.
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
- Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen
- Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Bauart: | Mehrzügig |
---|---|
Belastbarkeit max. (kg): | 150 |
Breite außen (mm): | 520 |
Höhe Holm (mm): | 60 |
Länge Leiter inkl. Ausstiegsholm (mm): | 16320 |
Montage notwendig: | Mit Werkzeug zu montieren |
Steighöhe (mm): | 15120 |
Verwendungszweck: | Maschinelle Anlagen |
Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz (Maschinen) Aluminium eloxiert von MUNK
- Einsatzbereich
- Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen.
- Unabhängig von der Steighöhe gilt:
- Als Absturzsicherung ist der Rückenschutz dem Steigschutz vorzuziehen (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
- Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u. a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
- Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden
- Durchgangssperre (Sicherungstüre) wird immer benötigt
- Wenn es die Zugangssituation erfordert, müssen bei Steigleitern mit Steigschutz geeignete Schutzeinrichtungen (z. B. Stahl-Abschlusstüre) gegen unbefugte Benutzung vorhanden sein.
- Für seitliche Überstiege müssen die Leiterteile höher geführt werden
- Bei mehrzügigen Leiterzügen muss die Überschneidung des Rückenschutzes mindestens 2.000 mm betragen.
- An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
- Spalt beim Austritt darf nicht größer als 60–75 mm sein
- Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm. Die Oberkante der obersten Sprosse muss sich auf gleicher Höhe mit der Lauffläche der Ausstiegstelle befinden.
- Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen
- Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein. Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang
- Am Ausstieg ist eine Sicherungstüre Bestell-Nr. 063502 erforderlich. Diese ist nicht im Lieferumfang des Komplettsatzes enthalten und ist separat zu bestellen
- Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6,0 m
Bauart: | Mehrzügig |
---|---|
Belastbarkeit max. (kg): | 150 |
Breite außen (mm): | 520 |
Höhe Holm (mm): | 60 |
Länge Leiter inkl. Ausstiegsholm (mm): | 16320 |
Montage notwendig: | Mit Werkzeug zu montieren |
Steighöhe (mm): | 15120 |
Verwendungszweck: | Maschinelle Anlagen |